Gegenbeschuldigung

Gegenbeschuldigung
Ge|gen|be|schul|di|gung 〈f. 20Beschuldigung gegen den Beschuldiger ● eine \Gegenbeschuldigung erheben gegen

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Ge|gen|be|schul|di|gung, die:
Beschuldigung, die als Reaktion auf eine vorangegangene Beschuldigung erhoben wird:
eine G. gegen jmdn. erheben.

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Ge|gen|be|schul|di|gung, die: Beschuldigung, die als Reaktion auf eine vorangegangene Beschuldigung erhoben wird: eine G. gegen jmdn. erheben.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Rekrimination — (lat.), Gegenbeschuldigung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rekrimination — Rekriminatiōn (neulat.), Gegenbeschuldigung; rekriminieren, Gegenbeschuldigungen machen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Rekrimination — Re|kri|mi|na|ti|on, die; , en (Rechtsspr. veraltet): Gegenbeschuldigung, Gegenklage …   Universal-Lexikon

  • Antistasis — An|tis|ta|sis* die; , ...sen <zu gr. antístasis »Gegenpartei«, dies zu ↑anti... u. stásis »das Stehen, Feststehen«>: 1. rhetorische Figur, bei der ein Wort od. ein Wortteil in zwei verschiedenen Bedeutungen benutzt wird (z. B. »Einbildung… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Rekrimination — Re|kri|mi|na|ti|on* die; , en unter Einfluss von gleichbed. fr. récrimination aus mlat. recriminatio zu recriminare, vgl. ↑rekriminieren> (veraltet) Gegenbeschuldigung, Gegenklage (Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • rekriminatorisch — re|kri|mi|na|to|risch unter Einfluss von gleichbed. fr. récriminatoire aus mlat. recriminatorius> (veraltet) eine Gegenbeschuldigung enthaltend (Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

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